Ein Kompromiss?

Zwischenzeitlich sind in unserer Doping-Diskussion zwei wesentliche Dinge passiert: Mir liegt eine Vereinbarung vor zwischen der NADA und dem DSB vom Januar 2009 und der Präsident des Landesschachverbandes bzw. dessen Präsidium (?) haben ihren Vorschlag zur Satzungsänderung überarbeitet (geänderte Fassung hier als pdf). Kurz meine Meinung zu beiden Punkten:

1. Der Vertrag vom Januar 2009

Der Vertrag ist nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Das respektiere ich natürlich. Nach Lektüre des Vertrages kann ich jedoch sagen, dass er
a) ausdrücklich nur Athleten betrifft, die dem Regelwerk des DSB unterliegen. Weil der DSB nur den Spielbetrieb regelt und regeln kann, der über den Rahmen der Landesverbände hinausgeht (vgl. die Turnierordnung des DSB (pdf) gleich am Anfang), hat er m.E. für den Wettkampfbetrieb des Landesschachverbandes keine Bedeutung.
b) keine Begrenzung der Kontrollen auf bestimmte Wettkämpfe enthält. Allerdings nimmt der Vertrag auf eine weitere, frühere Vereinbarung Bezug, die ich nicht kenne. Ich will nicht ausschließen, dass sich darin eine Beschränkung der Kontrollen auf bestimmte Wettkämpfe findet. Warum diese Vereinbarung nicht gleich mitgeschickt wurde? Ich weiß es nicht.

2. Der geänderte Satzungsantrag des Präsidiums

Das Präsidium will jetzt keine eigene Anti-Doping-Ordnung mehr verabschieden, sondern schlägt vor, die Satzung des Landesschachverbandes um folgenden Satz zu ergänzen:

Der LSV M-V verpflichtet sich, jede Form des Dopings zu bekämpfen und in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schachbund (DSB) für präventive und repressive Maßnahmen eintritt (gemeint ist wohl “einzutreten”), die geeignet sind, den Gebrauch verbotener leistungssteigernder Mittel und/oder Methoden zu unterbinden. Näheres regelt die Anti-Doping-Ordnung des DSB.

Mir ist erstmal nicht ganz klar, was damit geregelt werden soll. Will das Präsidium feststellen, dass die ADO des DSB gilt? Das ist ohnehin klar. Die ADO des DSB gilt ja schon — für den Wettkampfbetrieb des DSB.

Oder will das Präsidium die ADO des DSB auf den Wettkampfbetrieb des Landesschachverbands erstrecken, sie darauf für anwendbar erklären? Dann weiß ich nicht, worin der Kompromiss bestehen soll. Verbotsliste, Erfordernis von Ausnahmegenehmigungen bei Medikamenteneinnahme, die Möglichkeit von Dopingkontrollen — all das würde dann für sämtliche Spielklassen und Meisterschaften des Landesschachverbands gelten. Ich zitiere aus der ADO des DSB:

Dem NADA-Code unterworfen sind alle Schachspielerinnen und Schachspieler, die an einem Turnier des DSB teilnehmen, bei dem Dopingtests durchgeführt werden. Die Anerkennung des NADA-Codes durch diese Schachspielerinnen oder Schachspieler erfolgt grundsätzlich auf individualvertraglicher Grundlage. Darüber hinaus haben aber auch alle Schachspielerinnen und Schachspieler den NADA-Code zu beachten und unabhängig davon, ob mit ihnen vertragliche Regelungen getroffen werden und unabhängig davon, ob sie an Turnierveranstaltungen teilnehmen, bei denen es Dopingtests gibt.

Alter Wein in neuen Schläuchen also.

13 Kommentare

Paul Onasch 30. April 2010

@ Stefan: Notwendig erscheint es mir, dass du die gesamte Passage des Anwendungsbereiches der ADO des DSB zitierst, wie ich es am 25. April 2010 um 23:01 Uhr bereits einmal getan hatte, denn die Ausführungen für “alle Schachspielerinnen und Schachspieler” wird spezifiziert:

“[das von dir bereits Zitierte] […] Der Deutsche Schachbund fühlt sich einem dopingfreien Sport auf allen seinen Ebenen verpflichtet. Er appelliert an alle Schachspielerinnen und Schachspieler, diese Verpflichtung für SICH [Hervorhebung d. Verf.] ebenfalls als verbindlich anzusehen und den Schachsport dopingfrei
auszuüben.”

Damit wären wir dann auch wieder bei einem bereits postulierten Modell des Breiten- und Freizeitschachspielers als Spieler und Kontrolleur und die Splittung beim Spitzensport mittels Dopingkontrollen.

Meiner Meinung nach stellt diese Variante also durchaus einen Kompromiss dar, der M-V nicht die Konsequenzen der Dopingbestimmungen in allen seinen Facetten oktroyiert.
Gleichzeitig bestehen durch diesen Kompromiss aber die Baustellen, wie wir das Startrecht in M-V von möglichen Positiv-Getesteten regeln – aber das wird die neuerliche Aufgabe des Präsidiums sein. Gleichzeitig vertrete ich die Meinung, dass die Vereinen dabei stärker eingebunden werden sollten – Näheres sicher am Sonntag.

Stefan 30. April 2010

@Paul: Ich habe deinen Kommentar mal unter diesen Eintrag verschoben, damit der Zusammenhang klar wird.

Die von dir zitierte Passage der ADO des DSB zeigt lediglich, dass diese Ordnung nur für Wettkämpfe auf DSB-Ebene gilt. Für die anderen Ebenen appelliert der DSB deswegen nur. Rechtliche Relevanz hat ein Appell gerade nicht, auch wenn du daraus ein Modell herleiten willst. Das Modell vom Spieler als Kontrolleur gibt es nicht! Entweder gilt der NADA-Code oder er gilt nicht! Und die Beschränkung der Dopingkontrollen auf den Spitzensport konnte ich dem Vertrag, wie gesagt, nicht entnehmen, ganz im Gegenteil.

Leider hast du meine Frage nicht beantwortet. Die vorschlagene Satzungsänderung finde ich vom Wortlaut her zweideutig. Also:

Willst du, dass die Anti-Doping-Ordnung des Deutschen Schachbunds für den Landesschachverband M-V entsprechend gilt oder willst du das nicht? Diese Frage muss zunächst beantwortet werden und dann die Satzungsänderung entsprechend formuliert.

Paul Onasch 30. April 2010

Ja, natürlich soll die ADO des DSB auch für Spieler aus Mecklenburg-Vorpommern gelten. In Form von möglichen Dopingkontrollen auf DSB-Ebene und als symbolische Ordnung für alle Breitensportler des LSV M-V, die allein in unserem Bundesland dem Schachsport nachgehen.

Als Nicht-Jurist kann ich leider nicht alle juristischen Folgen und Formulierungen einschätzen, denke aber noch immer, dass die Herren vom DSB und LSB nicht auf den Kopf gefallen sind was die rechtlichen Folgen betrifft. Was die Formulierung in der ADO des DSB betrifft, finde ich diese auch nicht optimal, kenne aber nicht den Hintergrund und sehe den zweiten Teil als Spezifizierung an.

Wie müsste denn die Formulierung deiner Meinung nach aussehen, denn das ist mir leider noch nicht ganz klar geworden.

Stefan 30. April 2010

Es ist ja nicht schlimm, dass du kein Jurist bist, aber das was du schreibst, hat mit der (rechtlichen) Wirklichkeit leider nichts zu tun. Wenn wir die Dopingordnung des DSB übernehmen, haben wir die Kontrollmöglichkeit auf allen Ebenen des Landesschachverbandes, medizinische Ausnahmegenehmigungen müssen eingeholt werden, die komplette Verbotsliste gilt, das volle Programm. Dann wäre es aber auch angebracht, dass den Schachspielern in Mecklenburg-Vorpommern auch zu sagen, anstatt hier Nebelkerzen zu zünden. Von einer “symbolischen” Ordnung kann keine Rede sein, ich weiß auch gar nicht, was eine “symbolische” Ordnung sein soll.

opahuhn 1. Mai 2010

Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob “die Herren vom DSB und LSB nicht auf den Kopf gefallen sind” oder sonstiger Sprichworte deutscher Sprache unterliegen, warum sich die Etymologie (etymon, griech.=Wurzel,scil.Wortwurzel) durch das Setzen bloßer Anführungszeichern ändern sollte (wie von PO angeführt; gemeint scheint die Konnotation?!), warum deutsche Infinitive in offiziellen Verlautbarungen nicht der korrekten Grammatik zu unterliegen scheinen, ich aber zum Trotze aller sprachlichen und iuristischen Mängel diesen Verlautbarungen folgen solle, warum, obwohl der ekzessive Alkohol-, Zigaretten- und Kaffeekonsum während einer Schachpartie, wie er in manchen Schachvereinen ad nauseam betrieben zu werden scheint (und den vorgeblichen Beteuerungen des Präsidiums des LSVMV zu einer “gesunden Lebensführung” offen zuwiderläuft) weiterhin toleriert wird, es überhaupt zu solchen Ãœberlegungen des Spielbetriebs kommen konnte und der Cannabiskonsum offen (trotz des Rechtes auf Eigenbedarf) kriminalisiert wird (ich will, falls diese Regelung verabschiedet wird, dass auch Konsumenten von Alkohol, Nikotin und Koffein – also wohl mind. 95% der Bevölkerung – als Dopingsünder gebrandmarkt werden – Konsequenz und v.a. Konsistenz!! sind wohl ganz zwingende Bedingungen, um in einen Bereich diffiziler Ontologie – also wenn es um die Festlegung und Definition bestimmter Entitäten geht – einzugreifen, sine iure sine poena,sic!, et cum iure, quae poenam non praebet…), warum all` dieses geschehen muss, gegen besseren Verständnisses , gegen besseren Sinnes, gegen jeden Idealismus’…
Darum mein Vorschlag, von welchem ich freilich nicht weiß, ob er iuristisch möglich ist: diejenigen Vereine, die sich der Dopingordnung widersetzen (sic!), treten aus dem LSVMV aus und treten einem Verband bei, dem es um die Erhaltung des Schachs gelegen ist: Z.B. (deo volente :-)) dem Bayerischen Schachverband (oder natürlch einem wahlweise anderen Verband )- viel Glück dann dem Schach in McPom!

MiBu 1. Mai 2010

Ich hab’ zwar Latinum, aber das ist wegen Nichtgebrauchs ziemlich angestaubt… Gibt es auch hierfür einen google-translator?

Losso 1. Mai 2010

Ich habe das Gefühl, dass eine symbolische Ächtung von Doping, die ich im Ãœbrigen begrüßen würde, mit einem Verweis auf die ADO des DSB nicht kompatibel ist.

Paul Onasch 1. Mai 2010

Zum einen kann ich “opahuhn” (mit dem Genus deines Namens tue ich mich leider etwas schwer) versichern, dass die Orthografie der Satzungsänderung den Richtlinien der deutschen Orthografie angepasst werden wird.

Mibu, einen google-Sprachtool für Latein gibt es nicht, aber das bloße googeln sollte genügen – ansonsten hilft vielleicht der Stowasser weiter.

Ich habe einmal eine Gegenfrage an dieser Stelle: Was widerspricht der Auffassung, dass die Passage – “[e]r appelliert an alle Schachspielerinnen und Schachspieler, diese Verpflichtung für sich ebenfalls als verbindlich anzusehen und den Schachsport dopingfrei auszuüben” – keine Spezifizierung zur vorherigen Passage “[d]arüber hinaus haben aber auch alle Schachspielerinnen und Schachspieler den NADA-Code zu beachten und unabhängig davon, ob mit ihnen vertragliche Regelungen getroffen werden und unabhängig davon, ob sie an Turnierveranstaltungen teilnehmen, bei denen es Dopingtests gibt”, darstellt.
Diese Erklärung vermisse ich juristisch gesehen, denn dies ohne Ausführungen als inkompatibel mit den Interessen des LSV M-V zu bezeichnen reicht mir ehrlich gesagt nicht aus.

Zum anderen noch einmal eine formale Sache, denn du, Stefan, hast einmal die Behauptung aufgestellt, dass eine Dopingkontrolle gegen die Grundrechte eines einzelnen verstößt. Spannend wäre ja zum ersten zu wissen, gegen welches denn – wahrscheinlich muss wieder der arme Art. 2 I GG herhalten. Zum anderen glaube ich mich daran erinnern zu können, dass die Grundrechte Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat sind und ob die NADA eine staatliche Körperschaft ist, versehe ich einmal mit einem Fragezeichen.

Insofern würde ich bitten, an dieser Stelle der Diskussion auch juristisch konkret zu bleiben und nicht allgemeine Floskeln in den Raum zu werfen, die dann hier von allen aufgegriffen werden.

Opahuhn, deinem phänomenalen Vorschlag scheint im Ãœbrigen nur wenig entgegenstehen zu können. Notwendig ist es nur, dass sich bei der Vereinsgründung ein geeigneter Name überlegt wird – ich halte “1. Eingeschapptenschachverein 2010 e. V.” für sehr angemessen. Vielleicht wäre ja als Wappen ein Che-Bild mit einem Schachkönig auf der Mütze eine Idee – aber nein, da wären wir ja schon wieder bei der Altlinkendiskussion…

Leider muss ich an dieser Stelle schon wieder die Diskussion abbrechen, da das Präsidium bereits am heutigen Nachmittag in Güstrow tagt. Ich hoffe also, möglichst viele von euch morgen bei der Mitgliederversammlung zu sehen – bis dahin arrivederci.

Paul Onasch 1. Mai 2010

Kurze Ergänzung: Völlig aus der Schusslinie geraten ist inzwischen der Vertrag zwischen NADA und DSB, der zusätzlich zur ADO eine Spezifizierung darstellt. Insofern erscheint eine 1:1-Ãœbertragung der ADO des DSB auf den Spielbetrieb des LSV M-V mit allen seinen Konsequenzen ausgeschlossen, da Dopingkontrollen in diesem Vertrag auf die Ebene des DSB beschränkt bleiben.
Dem aktuellen Status quo nach steht also meiner Meinung nach nichts entgegen, die Satzungsänderung zu befürworten und die ADO für alle Breitenspieler unseres Landes als symbolisch anzusehen – das war mit symbolisch gemeint, symbolische Ordnung war etwas unglücklich ausgedrückt.

Stefan 1. Mai 2010

@Paul: Ich muss sagen, dass mich deine Kommentare hier mittlerweile richtig wütend machen und das will bei meinem Gemüt schon etwas heißen. Es wäre deine Aufgabe als Anti-Doping-Beauftragter gewesen, dich mit der Materie auch einmal rechtlich auseinanderzusetzen. Stattdessen verbreitest du Halbwahrheiten, anstatt den Mitgliedern mal zu sagen, was eigentlich Sache ist. Ich finde es ein starkes Stück, dass gerade du mir mir eine juristisch inkorrekte und floskelhafte Argumentation vorwirfst. Im Einzelnen:

1. Der Vertrag ist nicht “aus der Schusslinie geraten”. Ich habe oben geschrieben, was ich dem Vertrag entnehme: Er schließt Kontrollen gerade nicht aus, nicht auf der DSB-Ebene und erst recht nicht auf der LSV-Ebene. Niklas (immerhin LSV-Präsident) hat in die Diskussion eingebracht, was der DSB mit der NADA vereinbart haben soll. Woher er auch immer das wissen will, in dem Vertrag, den der DSB uns übersandt hat, steht das nicht, im Gegenteil. Und mündliche Abreden mit der NADA können nicht zählen, der Vertrag hat eine Schriftformklausel. Kann sich ja jeder auf der Mitgliederversammlung angucken.

Um es ganz deutlich zu sagen: Für die behauptete Beschränkung der Dopingkontrollen gibt es bis jetzt keinerlei Nachweis. Ich finde diesen Umgang mit den Mitgliedern unglaublich.

2. Ich habe schon mehrfach geschrieben, wie die ADO des DSB aufgebaut ist. Das kann jeder lesen.

a) Sie gilt nur für Wettkämpfe unter der Regie des DSB.
b) Der DSB schließt mit den Teilnehmern dieser Wettkämpfe nochmal extra eine vertragliche Vereinbarung über die Geltung seiner ADO (Anmerkung: Weil er offenbar selbst Zweifel an deren Wirksamkeit hat, sonst könnte man sich das sparen).
c) An alle anderen Schachspieler appelliert der DSB, die Ordnung als für sich verbindlich anzuerkennen (hat soviel rechtliche Bedeutung für eine Wunschliste für Weihnachten).

Was passiert nun, wenn der Landesschachverband die ADO des DSB als für sich verbindlich anerkennt, sie also — wie in Sachsen — entsprechend (entsprechend, weil sie ja nicht direkt anwendbar ist) gelten lässt? (das soll ja morgen offenbar als Dringlichkeitsantrag (!) in die Mitgliederversammlung eingebracht werden — zu diesem Verfahren sage ich jetzt mal lieber nichts).

Die ADO des DSB gilt dann für uns. Sie setzt den NADA-Code weitgehend um (mit Ausnahmen bei Training und bei Meldepflichten). Das heißt:

a) Die Verbotsliste gilt für alle Schachspieler in Mecklenburg-Vorpommern.
b) Alle Schachspieler in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich eine medizinische Ausnahmegenehmigung bei der NADA holen, wenn ihr Medikament auf der Dopingliste steht (wer Lust hat, kann sich ja mal den Datenschutz dabei angucken: z.B. keine Schweigepflicht des Arztes, keine spätere Löschung der Daten).
c) Bei jeden Wettkampf der LSV kann jeder kontrolliert werden (natürlich auch Kinder). Die angebliche Vereinbarung des DSB mit der NADA ändert daran nichts. Erstens habe ich Zweifel, ob es sie überhaupt gibt. Zweites gilt der Vertrag nur zwischen DSB und NADA. Er gilt nur für DSB-Wettkämpfe! Verträge gelten grundsätzlich nur zwischen den Vertragsparteien! Der LSV hat mit der NADA keinen Vertrag geschlossen.

3. Zu deinen juristischen Fragen:

a) Betroffene Grundrechte sind die allgemeine Handlungsfreiheit (ich darf nur noch Schach spielen, wenn ich mich der Anti-Doping-Ordnung unterwerfe) und die informationelle Selbstbestimmung (ich muss Auskunft über meine Krankheiten geben. Ich muss meinen Arzt von der Schweigepflicht befreien, er muss sagen, welche Krankheiten ich habe und welche Medikamente ich benötige und ob diese nicht ersetzt werden können). Natürlich gelten Grundrechte erstmal nur gegen den Staat, seit dem Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist aber anerkannt, dass sie mittelbar auch im privaten Rechtsverkehr gelten (etwa bei der Bestimmung von Treu und Glauben, Sittenwidrigkeit und der Angemessenheit von allgemeinen Geschäftsbedingungen). Das nennt man Drittwirkung. Und diese Wirkung ist hier um so stärker, weil es um das Handeln eines dem Gemeinwohl verpflichteten Vereins (des Landesschachverbands) geht, der zudem ein sog. Monopolanbieter ist — wer wettkampfmäßig Schach in Mecklenburg-Vorpommern spielen will, kommt an einer Organisation im Landesschachverband nicht vorbei, weil er einem Schachverein beitreten muss. Monopolanbieter dürfen keine diskriminierenden Geschäftsbedingungen haben.

b) Was die Rechtsnatur der NADA mit alledem zu tun hat, wird wohl dein Geheimnis bleiben. Es geht hier nicht um ein Handeln der NADA, sondern um ein Handeln des Landesschachverbandes gegenüber seinen Mitgliedern.

Noch ein letztes, Paul: Ich habe in den vergangenen Tage eine Menge Leute getroffen, die ernsthaft bedrückt davon waren, was der Landesschachverband plant. Ich würde mich nicht wie du darüber lustig machen, wenn Mitglieder des Landesschachverbandes überlegen, wegen dieser Frage mit dem organisierten Schach aufzuhören. Wir sollten lieber überlegen, wie wir das Schach wieder attraktiver machen könnten.

MiBu 1. Mai 2010

@PO: Danke für den Hinweis. Ich werde künftig einen ironischen Kommentar mit dem Hinweis “Vorsicht, Ironie” kennzeichnen, sonst nehmen ihn noch mehr Leute ernst. Immerhin hat opahuhn umfassende humanistische Bildung bewiesen, dennoch macht “iuristisch” mit i statt j auf mich einen antiquierten Eindruck.
Gelegentlich habe ich mit seinem Text Probleme, so war mir “sine iura sine poena” nur als “nulla poena sine legi” bekannt, aber das kann auch an mir liegen.
Zu der hier propagierten “symbolischen Anerkennung” verkneife ich mir jeden Kommentar, sonst werde ich wieder massiv persönlich, und das habe ich mir selbst verboten.

@Stefan: Bekanntlich verlangt der DSB ja von den Teilnehmern an der DEM, dass sie sich per einzelvertraglicher Regelung Dopingkontrollen etc. unterziehen. Das ist in der Tat eigenartig, denn bei wirksamen Bestimmungen diesbezüglich in Satzung, Turnier- und Spielordnung müsste das ja obsolet sein. Was passiert eigentlich, wenn ein sportlich qualifizierter Spieler sich weigert, den einschlägigen Vertrag zu unterzeichnen? Ich nehme an, Herr Alt wird ihm darlegen, dass er nicht spielen darf. Und wenn der betroffene Spieler dann eine EV beantragt mit der Begründung, die entsprechenden Bestimmungen des DSB verstießen vor allem gegen das GG? [Ich weiß schon, vor Gericht und auf hoher See…]

Werner Berger 1. Mai 2010

… dann dürfte diesem Antrag keine Aussicht auf Erfolg beschieden sein, wenn man bedenkt, dass bei anderen Sportarten ordentliche Gerichte an der Verpflichtung zu Dopingkontrollen nichts zu beanstanden hatten.

Stefan 2. Mai 2010

.. dann sollte er sich einen Rechtsanwalt besorgen, der nicht Werner Berger heißt.

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