Ein Schachspiel, das – im Verhältnis zu einem klassischen Schachspiel – aus einem Schachbrett mit höherer Zahl von Feldern sowie aus zusätzlichen Bauern und Figuren besteht, ist nicht gebrauchsmusterfähig, denn es handelt sich nicht um eine neue und nützliche Lösung technischen Charakters
— hat das Patentamt Warschau am 19.01.1990 entschieden (Odw 1240/90).