Der Schiedsrichter trat an Herrn S. heran mit den Worten: „Ihr Gegner behauptet, Sie würden ein Handy mit sich führen. Trifft das zu?“
Frank Zeller mit einem bedenkenswerten Fallbeispiel des aktuellen Regelunfugs. Nach diesen Maßstäben hätte ich in dieser Saison durchgenullt werden müssen.
6 Kommentare
Man möchte einfach nur brechen :/
M. E. lag hier keine Fehlleistung des Schiris vor, er muss sich an die Regelungen halten, die der Veranstalter vorgibt. Allerdings haben die wohl irgendwie die schon zum 1.10.14 in Kraft tretende Regeländerung verschlafen?
Ab da gilt nämlich diese Regelung
(Tatsächlich, die FIDE sieht mal ein, dass sie mit dieser Regeln den Amateursport torpediert. Vielleicht ging aber auch nur die Anzahl der ELO-ausgewerteten Turniere drastisch zurück, damit Veranstalter von Amateurturnieren 11.3.b umgehen konnten und es fehlte leicht verdientes Geld? ;-) )
Da hilft wohl nur noch, sich vor Anmeldung beim Ausrichter zu erkundigen, welche Regelungen angewendet werden und Turniere zu meiden, in denen die Verantwortlichen die Regelungen härtestmöglich auslegen.
Solange ich die GSV-Turniere organisiere – das sind Amateurschachveranstaltungen (teilweise auch mit starken Amateuren) – wird es solche harten Regelauslegungen nicht geben. Dafür verzichte ich auch gerne auf eine ELO-Auswertung.
M. E. liegt eine deutliche Fehlleistung vor: Schließlich war ja wohl inhaltliche Begründung der Handy-Regel, dass man Beratung von außen ausschließen wollte. Diese hat hier aber nicht nur in der theoretischen Option, sondern akut nachgewiesen der Gegner durch seinen Vater in Anspruch genommen, so dass dieser in jedem Fall zu nullen wäre. Der Rest ist Ermessenssache: Wenn man Paragraphen reiten will (und da der Veranstalter leider eine vernünftige Modifikation der Ausschreibung unterlassen hat), kann man das ganze 0:0 werten. Wägt man das Ausmaß des Fehlverhaltens ab, wäre aus meiner Sicht auch ein 1:0 zu rechtfertigen. Besinnt man sich gar darauf, dass der Gedanke der Sportlichkeit an erster Stelle steht, schließt man den Jugendlichen samt Vater nach dem Fairnessparagraphen vom Turnier aus (und hat damit womöglich noch wertvolle Erziehungsarbeit geleistet) – irgendwie eine Lieblingsoption.
M.E. liegt eine Fehlleistung aller Beteiligten vor. Der Veranstalter hat offensichtlich nicht mitbekommen, dass die FIDE das Handyverbot gelockert hat (oder noch schlimmer – er hat es mitbekommen, aber trotzdem keine angemessene Regelung getroffen).
Der Spieler S. hat eine Spielervereinbarung unterschrieben, aber anscheinend nicht richtig durchgelesen, was eigentlich in der Ausschreibung steht (u.a. der Hinweis „Keine Mobilfunkgeräte im Turniersaal erlaubt!“), außerdem hat er nach diesem Vorfall das Turnier verlassen, ohne sich jedoch abzumelden – sein Zweitrundengegner hätte sicherlich lieber gespielt als einen kampflosen Punkt mitzunehmen.
Über das Verhalten des Spielers R. braucht man keine weiteren Worte zu verlieren, und der Schiedsrichter hätte m.E. durchaus die Möglichkeit gehabt, den Gegenstand nicht als ein Handy, sondern als eine leere Hülle anzusehen und darauf hinzuweisen, dass er im weiteren Turnierverlauf nicht mehr überprüfen wird, ob es sich um ein Handy oder eine leere Hülle handelt, sondern nach Augenschein entscheiden wird.
Ein 16jähriger Spieler, der es nötig hat, auf die Art und Weise zu »gewinnen«, sollte besser die Sportart wechseln…
Die armen Sportler!