Der DCO (eine von der Anti-Doping-Organisation ausgebildete und beauftragte Person, der die Verantwortung für die Durchführung der Probenahme vor Ort übertragen wurde) sorgt für einen ungehinderten Blick darauf, wie die Probe den Körper des Athleten verlässt, und beobachtet die Probe nach der Abgabe bis sie sicher versiegelt ist. Der DCO legt darüber schriftlich Zeugnis ab. Um einen ungehinderten Blick auf die Abgabe der Probe zu erhalten, weist der DCO den Athleten an, Kleidung, die den ungehinderten Blick auf die Abgabe der Probe verdeckt, abzulegen oder sie entsprechend zu richten.
Hier kam ja zwischendurch mal die Frage auf, wie eine Urinabgabe nach dem Geschmack der Anti-Doping-Kämpfer abläuft. Das Zitat ist aus dem Standard für Dopingkontrollen der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland. Gilt natürlich auch für Frauen und Kinder.
9 Kommentare
Ich schreibe die Sub-Gürtellinien-Ãœberlegungen mal an dieses Post, wegen Stefans Bitte um Ernsthaftigkeit nebenan: Die Prozedur der Dopingprobenentnahme wäre ein gutes Paradebeispiel, Gender Mainstreaming im LSV MV zu praktizieren. Bisher schreiben nämlich die NADA-Regeln vor, dass die DCO dasselbe biologische Geschlecht wie sein Opfer haben muss. Dies widerspricht bekanntlich dem Konzept des sozialen Geschlechtes, das wesentlich für das Gender Mainstreaming ist. Bei Annahme des „Leitbildes“ müsste deshalb konsequenterweise der NADA-Code verworfen werden. Welche Voraussetzungen der/die DCO haben müsste, wenn beispielsweise ein(e) lesbische(r) Transsexuelle(r) getestet würde, ist noch gar nicht untersucht worden. Jedenfalls stellt die automatische Zuordnung einer nur biologisch gleichartigen DCO eine klare Diskriminierung dar.
Achtung, nicht frei von Ironie: Das Vorhalten von hinreichend diversifizierten DCO ist aber aus Kostengründen wohl nicht möglich, da es m.E. zu viele Spielarten des sozialen Geschlechts gibt. Es stellt sich aber noch ein anderes Problem, da im Leitbild auch „Freiwilligkeit“ als Wert definiert wird: Wenn jemand sein soziales Geschlecht für sich behalten will, dann er darf er das angesichts der wertvollen Freiwilligkeit tun und sich nicht „outen“. [Ohne Ironie: Sehe ich in realiter auch so.] Er oder Sie (oder Es?) läuft damit aber Gefahr, dass dann ein unpassender Prüfer abgestellt wird. Wie lässt sich diese Dilemma beseitigen, wenn man Leitbild und ADO gleichzeitig annimmt?
Letzterer Widerspruch dürfte einige dialektische Verrenkungen erfordern. Erst recht könnte die Unterteilung des Spielbetriebs Probleme stellen. Zumindest sollte aber klar sein, dass biologische Männer mit weiblicher sozialer Identität ein Recht auf Teilnahme an den entsprechenden Meisterschaften haben.
„ein(e) lesbische(r) Transsexuelle(r)“
Hier besteht kein Problem, den richtigen Prüfer herauszufinden. O. g. Person wird beim DSB und auch beim Staat etc. entweder mit w oder m geführt. Mehr lässt m. E. nach das Gesetz nicht zu. Somit ist klar, wie der Prüfer zu sein hat ;)
Eigentlich finde ich auch den zitierten Text sehr ernsthaft. Mir läuft es jedenfalls kalt den Rücken runter, wenn ich so etwas lese.
Als nächstes kann ich ja die Regelung über die Testung Minderjähriger bringen.
@Stefan: Völlig richtig. Wenn hier eine ernste Thematik mit ironischen Beiträgen kommentiert wird, dann handelt es sich um fast schon hilflose Versuche, die Dinge erträglich zu machen, in dem man sie ins Lächerliche zieht. Ich glaube, so was nennt man wohl Galgenhumor. Was die Testung von Minderjährigen angeht, wäre ich auch an den Ausführungsbestimmungen interessiert, aber fast noch mehr an einer Stellungnahme des Verantwortlichen für die Jugendarbeit, ob das dort vorgeschriebene Prozedere mit seiner Vorstellung übereinstimmt, wie man mit Heranwachsenden umgehen soll.
Aus diesen Gründen habe ich mir bisher auch jede Kritik hinsichtlich der Rechtschreibung und Grammatik der einschlägigen Texte verkniffen.
Wer verhindert, dass Pädophile sich als DCO bewerben mit dem Ziel, dann im Nachwuchsbereich eingesetzt zu werden?
Der örtliche Pfarrer. (Ohje, jetzt kriege ich von der Seite auch noch Zunder…)