Wer scheißt, ist verdächtig

Angesichts des Falls Falko Bindrich lässt Chessbase-Redakteur André Schulz seinen Überwachungsphantasien freien Lauf (Achtung, nicht mit vollem Magen lesen!):

Wer in den Bewegungssportarten die Dopingprobe verweigert, gilt als gedopt. Zurecht. Denn der einzige Grund, eine solche Probe zu verweigern, ist der Umstand, dass der Sportler befürchtet, dass man bei ihm Hinweise für Doping findet. Dieser Grundsatz wird nun auch im Schach angewandt. Wer die Herausgabe seines Kommunikationsgerätes verweigert, dem wird unterstellt, dass dort Hinweise für einen Betrug zu finden sind.

Die Vorstellungskraft des Redakteurs reicht hier nicht sehr weit. Stattdessen fordert er ganz unhysterisch die Wiedereinführung des Prangers:

Die Falschspieler müssen genannt werden, um die anderen zu schützen, aber auch, um jede Form von Hysterie zu vermeiden.

Ist klar. Immerhin, wenn die Körperfunktionen vor Aufregung zunehmen, ist Herr Schulz großzügig:

Schachspieler, die (…) tatsächlich einmal unpässlich sind und häufig auf Toilette verschwinden müssen, sollten nicht in falschen Verdacht geraten.

Das kann der Schiedsrichter dann ja aufgrund der Toilettengeräusche nachprüfen.

13 Kommentare

ElNino 25. Oktober 2012

»Das Schach braucht strengere Regeln.«
Wirklich??

Losso 26. Oktober 2012

Man kann es natürlich übertreiben, aber es ist doch absolut zumutbar, wenn man den Spielern der Schachbundesliga das Mitführen von Kommunikations- und Informationstechnologie untersagt. Jede Mannschaft hat im Normalfall einen nichtspielenden Funktionär dabei, dem man doch genügend Vertrauen entgegenbringen sollte, dass er mal für ein paar Stunden das Handy bewachen kann, wenn man es nicht im Auto, Hotelzimmer oder zu Hause lassen möchte.
Und wenn man es eh aus haben muss, muss man es auch nicht am Mann haben.

Ein Verbot wäre auch in der Handhabung viel einfacher als eine Überprüfung von irgendwelchen Handies, die wohl kaum zielführend sein dürfte.

Permanent Brain 2. November 2012

Das Schachspiel hat somit den Höhepunkt seiner kulturellen Blüte erreicht.

Stefan 4. November 2012

Ich wäre da nicht so optimistisch, das kann sicher noch gesteigert werden…

Stefan 5. November 2012

@Losso Mir ging es auch eher um die unappetitlichen Vorfälle auf der Toilette und die allgemeine Vorverurteilung des Spielers in Unkenntnis des ganzen Sachverhalts. Ansonsten wird eine solche Regeln in der Bundesliga noch durchführbar sein, darunter und bei offenen Turnieren wohl kaum, da weder Schiedsrichter noch Turnierleiter auf einen Berg Smartphones aufpassen werden.

sportinsider 9. November 2012

Nun, Andre Schulz stellt keinen an den Pranger. Er gibt mit Recht an, dass Spieler, die mit der Thematik Handy während der Turnierpartie Schwierigkeiten haben und gegen Regeln verstoßen, mit Namen zu nennen sind. Das ist doch selbstverständlich. Sebastian Siebrecht hatte Falko Bindrich ja auch noch eine goldene Brücke gebaut. Natürlich mag Bindrich sensible Daten auf seinem Smartphone gehabt haben. Dann musse er es vor der Partie anders händeln, um nicht in Schwierigkeiten zu kommen.

DeepChess fragt: Ist E-Doping eine Gefahr für das Schach?

Ich persönlich möchte gegen keinen Kontrahenten spielen, der mich versucht, über den Tisch zu ziehen mit Hilfe seines Smartphones.

Stefan 9. November 2012

Ich halte es nicht für ein Selbstverständlichkeit, dass Schachspieler, die gegen eine Regel verstoßen, öffentlich genannt werden. Wir sind m.E. keine Personen von öffentlichem Interesse und haben das Recht auf Privatheit. Und ich möchte nicht an Wettkämpfen teilnehmen, bei denen der Schiedsrichter Spieler beim Stuhlgang belauscht und andere Spieler unter der Klotür durchgucken – und dafür noch als Aufklärer gefeiert werden. Mehr wollte ich gar nicht sagen.

sportinsider 9. November 2012

Die Einzelheiten des Toilettenrituals mal außen vor gelassen (ich würde persönlich nie unter eine Tür auf dem WC schauen wollen), warum hat Bindrich sein Smartphone dabei? Und natürlich muss die Person, die wegen eines Regelverstoßes eine Schachpartie in der Schachbundesliga nach 10 Zügen verliert, genannt werden dürfen. Selbstverständlich. Die Schachbundesliga läuft im Internet live. Jeder hat es mitbekommen, dass die Partie nach 10 Zügen mit 1:0 für Sebastian Siebrecht gegen Falko Bindrich ausging. Wer in der Schachbundesliga spielt, spielt in der Öffentlichkeit. Wenngleich natürlich in einer kleinen Nischen-Öffentlichkeit. Über das mediale Echo kann man geteilter Meinung sein. Imagefördernd für den Spieler mit der Niederlage ist es natürlich nicht gerade.

Volker Meise 10. November 2012

Natürlich ist F.B. keine Person von öffentlichem Interesse, aber das Bundesligaspiel ist öffentlich, übrigens genauso wie meine Spiele in der Verbandsklasse OWL oder die Spiele des Blogbetreibers in der Oberliga, und damit natürlich alles, was innerhalb dieser Wettkämpfe passiert.
Zu jedem regulären Wettkampf gehört außerdem, dass alle relevanten Bereiche, also überall dort, wo die Teilnehmer Regelverletzungen begehen könnten, von Schieds-/Kampfrichtern – nennen wir es ruhig so – überwacht werden. Das ist nichts schachspezifisches, sondern in jedem Sport so. Schachspezifisch ist allerdings, dass Regelverstöße hier auch – und gerade hier – auf Toiletten möglich sind.
Konsequenterweise müsste man daher die Toilettenbereiche aus dem Turnierareal ausschließen. Mag hart klingen, ist aber der einfachste Weg einen regulären Wettkampfbetrieb aufrecht zu erhalten.

Werner Berger 10. November 2012

Und jeder Spieler bekommt seinen persönlichen Nachttopf ans Brett gestellt?!
Lieber Schachfreund Meise, haben Sie eine ebensolche?

Hartplatzheld 12. November 2012

Wenn die sanitären Anlagen nicht zum Turnierareal gehören, bedeutet das nicht, dass diese grundsätzlich für die Spieler während der Partie tabu sind, sondern nur mit der Erlaubnis des Schiedsrichters aufgesucht werden dürfen.
Praktikabel ist das ohnehin nur, wenn genügend Schiedsrichter vorhanden sind, und ob eine solche Maßnahme überhaupt a) potentielle Betrüger abschreckt und b) Akzeptanz findet, mag durchaus bezweifelt werden, aber die Antwort von Werner Berger lässt eher (nicht sehr schmeichelhafte) Rückschlüsse über seinen eigenen Geisteszustand zu.

Werner Berger 12. November 2012

Keine Sorge, ich bin völlig klar im Kopf. Was bringt es, den Spieler zu verpflichten, für jeden einzelnen Toilettengang eine spezielle Genehmigung des Schiedsrichters einzuholen? Die von SF Meise angedachte Überwachung des Toilettenbereiches kann dadurch nicht erreicht werden, da kein Spieler dulden muss, dass der Schiedsrichter ihn in der Toilettenkabine bei der Verrichtung beobachtet. Oder setzt der Hartplatzheld das als selbstverständlich voraus?

Hartplatzheld 14. November 2012

Unsinn, es reicht völlig aus, wenn der Schiedsrichter eine Wanze anbringt und aus der Tonaufnahme das Rauschen herausfiltert, um so handyverdächtige Geräusche zu erkennen. (Disclaimer: Wer das tatsächlich für bare Münze nimmt, sollte sich zur Ermittlung seines Geisteszustandes besser nicht auf seine eigene Einschätzung verlassen, sondern professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.)

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